Glossar
BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz)
Das deutsche Gesetz, das bestimmte Produkte und Dienstleistungen im Verbrauchergeschäft zur Barrierefreiheit verpflichtet — seit dem 28. Juni 2025 in Kraft.
Worum es geht
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt eine europäische Richtlinie in deutsches Recht um. Es verpflichtet Anbieter bestimmter Produkte und Dienstleistungen, diese barrierefrei zugänglich zu machen — in Kraft seit dem 28. Juni 2025.
Betroffen ist unter anderem der elektronische Geschäftsverkehr, also Websites, über die Verbraucher Verträge abschließen können. Für Kleinstunternehmen sieht das Gesetz eine Ausnahme vor, die an Beschäftigtenzahl und Umsatz geknüpft ist.
Was technisch dahintersteht
Die konkrete Messlatte sind die WCAG in der Stufe AA. Das klingt abstrakt, meint aber überprüfbare Dinge: ausreichende Kontraste, vollständige Bedienbarkeit mit der Tastatur, sinnvolle Alternativtexte, eine Überschriftenhierarchie ohne Sprünge, Formulare mit verknüpften Beschriftungen und verständlichen Fehlermeldungen.
Ein großer Teil davon entsteht im Sitepackage und lässt sich einmal richtig anlegen. Der Rest entsteht täglich neu in der Redaktion — und hält nur, wenn die Inhaltselemente so gebaut sind, dass der naheliegende Weg auch der barrierefreie ist.
Was wir übernehmen und was nicht
Wir setzen die technischen Anforderungen um, prüfen den Bestand mit Werkzeug und von Hand, schulen die Redaktion und formulieren eine Barrierefreiheitserklärung, die bekannte Einschränkungen benennt statt Vollständigkeit zu behaupten.
Was wir nicht übernehmen: die rechtliche Einordnung, ob und ab wann das Gesetz für einen konkreten Betrieb gilt. Das gehört in fachkundige Hände. Unser Teil steht unter TYPO3-Barrierefreiheit.